Der Großteil der Kommunen im Sternenpark Westhavelland hat sich dazu verpflichtet, in Zukunft die Vorgaben der Beleuchtungsrichtlinie des Sternenparks einzuhalten. Das bedeutet unter anderem, dass neu installierte Straßenleuchten vollabgeschirmt sein müssen. Zudem darf nur warmweißes oder oranges Licht mit einer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin verwendet werden.
Für den privaten und gewerblichen Bereich bestehen keine Verpflichtungen. Trotzdem sollte jedermann seine eigene Beleuchtung im Hof, am Haus oder an seinem Geschäft auf den Prüfstand stellen. Das Ziel ist intelligente Beleuchtung ohne Energie- und Geldverschwendung.
Auf den folgenden Seiten sind Bildbeispiele von geeigneten und ungeeigneten Beleuchtungen dargestellt.